Das neue Gesetz ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz und soll den Übergang zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft weiter voranbringen.
Kernpunkte sind die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in öffentliche Ausschreibungen sowie der gesteigerte Einsatz von Rezyklaten. Aufgrund der hohen Bedeutung des öffentlichen Beschaffungsvolumens wird von einem Innovationsschub durch die Beschaffungen der Landesbehörden ausgegangen.
Insbesondere dem Bau kommt eine hohe Bedeutung zu, sowohl im Hinblick auf die Nutzung natürlicher Ressourcen als auch beim Abbruch von Bauwerken. Dies soll künftig über die Nutzung ressourcenschonender Baustoffe sowie entsprechende Anforderungen an Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Konkrete Maßnahmen umfassen die gleichberechtigte Verwendung von Recyclingbeton neben aus Primärrohstoffen hergestelltem Beton im Hochbau, den gleichberechtigten Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen neben aus Primärrohstoffen hergestellten Baustoffen im Tiefbau, Anforderungen an Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie die Erstellung von Rückbau- und Entsorgungsplänen bei größeren Vorhaben.
Ministerin Heinen-Esser betont: „Insgesamt ist das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz im Landesrecht ein Meilenstein zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und für eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen, wie wir es auch den zukünftigen Generationen schulden.“